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Sollte Deine Terminbuchung unplausibel oder nicht durchzuführen sein, melden wir uns schnellstmöglich bei Dir.
Bei einer Buchung bis 11:00 Uhr kann deine Bestellung bereits am Folgearbeitstag (Mo. bis Fr.) zugestellt werden.
Die Spedition stellt zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr bei Dir zu.
Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen.
Auf Wunsch können folgende Zusatzleistungen gebucht werden.
Zusatzleistungen:
- Einmalige Abstellgenehmigung
(Bitte Ort angeben, wo abgestellt werden darf)
Kostenlos
- Telefonisches AVIS durch den Speditionsfahrer (Telefonnummer angeben, falls noch nicht geschehen)
Kostenpflichtig + 9,00 Euro inkl. MwSt
- Terminzustellung "Nachmittag" 13:00 - 15:00 Uhr (Auf Anfrage, sofern in Ihrem PLZ gebiet verfügbar)
Kostenpflichtig + 29 Euro inkl. MwSt
- Terminzustellung "Fix" (min. 30 min Zeitfenster)
Kostenpflichtig + 69 Euro inkl. MwSt
Und so einfach geht es:
-
Bestellnummer oder Auftragsnummer
Trage deine Bestellnummer oder Auftragsnummer ein. Diese findest du z.B. in der Mail die du von uns erhalten hast
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Zustellung am (TT.MM.JJJJ)
Datum eingeben, Mögliche Tage sind Montag bis Freitag (ausser Feiertage)
Bei einer Buchung bis 11:00 Uhr kann deine Bestellung bereits am Folgearbeitstag zugestellt werden.
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Telefonisches AVIS durch den Speditionsfahrer
Bitte wähle ob du vor der Zustellung von dem Fahrer Angerufen werden möchtest.
Wenn ja, trage in dem Feld darunter deine Telefonnummer ein.
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Zustelloptionen
Wähle eine der aufgeführten Zustelloptionen aus
Bitte kontrolliere die Richtigkeit Deiner Lieferadresse.
Die Hausnummer am Gebäude und der Name am Klingelschild müssen mit der Lieferanschrift übereinstimmen.
Solltest du die Lieferung doch nicht an dem vereinbarten Tag annehmen können, setze dich bitte unbedingt rechtzeitig mit GO! Express in Verbindung, um den Liefertermin zu ändern. Telefonnummer GO! Express: 0800 / 859 99 99
Bitte hab Verständnis, dass wir die zusätzlichen Transportkosten in Rechnung stellen müssen, sollte die Ware am Tag der vereinbarten Lieferung nicht zugestellt werden können. Natürlich nur, sofern Du den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, zu vertreten hast.